Fahrzeuge
Es gelten grundsätzlich zwei Jahre Garantie auf Teile und Austauschdienstleistungen, wobei bei Akkupacks, die Garantie auf 20'000 Fahrkilometer limitiert ist. Die Garantiefrist startet mit der ersten Inverkehrsetzung (Immatrikulierung) des Fahrzeugs. Ausgeschlossen sind Verschleissteile wie Reifen, Bremsbeläge und Bremsscheiben.
Ersatzteile
Nach der Immatrikulierung des Fahrzeugs hinzugefügte Teile übernehmen grundsätzlich die Garantiefrist des Fahrzeugs, wobei mindestens 12 Monate Garantiefrist gelten. Massgebend ist das Verkaufs- oder Installationsdatum des Ersatzteils.